Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der von Autofaszination gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte (nachfolgend "Produkte") von Autofaszination. Zu Autofaszination zählen alle Ländergesellschaften, die unter Autofaszination.com Produkte und Dienstleistungen vertreiben. Die jeweilige Ländergesellschaft kann unter www.autofaszination.com unter Kontakt ermittelt werden. Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit Autofaszination geschäftliche Beziehungen pflegt.
Bitte beachten Sie die erweiterten Bestimmungen von Autofaszination:
Sonderbestimmungen Produkte oder Dienstleistungen:
- Sonderbestimmungen für Tuningprodukte
Ergänzende Bestimmungen:
- Widerrufsrecht (Endverbraucher für Lieferungen innerhalb der EU)
Die aufgeführten Bestimmungen gehen den vorliegenden AGB vor, insoweit sie inhaltlich von den AGB abweichen.
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Autofaszination hätte ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Jede Änderung, Abweichung oder Ergänzung dieser AGB bedarf der Schriftform; es bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Dies gilt auch für jeden Vertrag, der auf Grundlage der vorliegenden AGB geschlossen wurde, sofern er keine andere Form der Schriftform gleichstellt. Autofaszination behält sich vor, diese AGB ohne weiteres jederzeit mit Wirkung für alle künftig darauf basierenden Vertragsabschlüsse zu ändern. Mit Wirkung hinsichtlich bestehender Vertragsverhältnisse ist Autofaszination zudem berechtigt, diese AGB zu ändern, indem sie den betreffenden Kunden im Einzelnen schriftlich über die Änderung informiert. Die Änderungen treten einen Monat nach Mitteilung in Kraft. Erfolgen die Änderungen zuungunsten des Kunden, kann dieser den Vertrag binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung kündigen. Kündigt der Kunde nicht, wird die Änderung ihm gegenüber mit Ablauf der Monatsfrist wirksam.
Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB wird unter www.autofaszination.com publiziert. Eine schriftliche Ausgabe kann bei Autofaszination bezogen werden.
2. Informationen über Produkte und Dienstleistungen
Die Informationen über Produkte und Dienstleistungen werden von Autofaszination für die Kunden möglichst übersichtlich und kundenfreundlich zusammengestellt. Soweit es sich dabei um Angaben des Herstellers handelt (z.B. Herstellergarantie), sind immer die Angaben des Herstellers selber massgebend. Autofaszination ist stets bemüht, die Angaben der Hersteller korrekt, aktuell und übersichtlich bereitzustellen, kann dafür aber keine Gewähr leisten.
Sonderbestimmungen für Tuningprodukte
1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Sonderbestimmungen ergänzen die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Autofaszination und gelten für alle Angebote und Vertragsabschlüsse im Bereich Motorleistungssteigerung und Gaspedaltuning. Sie sind als ergänzende Bestimmungen rechtsverbindlicher Bestandteil für den gesamten Geschäftsverkehr und werden mit Auftragserteilung vom Kunden als wirksam anerkannt; entgegenstehende, oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an.
2. Gewährleistung, Schadensersatz
1. Ansprüche für Montagekosten, Ein-Ausbau, Umtausch, Fehlersuche etc. gegenüber Autofaszination sind bei nicht erfolgreicher Montage des Produktes durch den Kunden ausgeschlossen.
2. Autofaszination gewährt dem Käufer auf die gelieferten Produkte eine Garantie für bis zu zwei Jahren, welche durch ein defektes Produkt oder fehlerhaften Einbau durch die Firma Eurotrade Engineering verursacht werden. Im Weiteren beträgt Gewährleistungsfrist zwölf Monate. Im Fall von gebrauchten Produkte beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr.
3. Eine Garantie bzw. Gewährleistung erfolgt nur, soweit der Mangel innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich gerügt wird und der reklamierte Liefergegenstand durch den technischen Service von Autofaszination auf unseren Wunsch im eigenen Haus oder beim Käufer besichtigt und überprüft werden kann, oder nach unserer Wahl vom Käufer zur Nachbesserung eingesandt wird. Für Endverbraucher gelten die gesetzlichen Fristen. Wird bei der Besichtigung bzw. Überprüfung durch einen Servicemitarbeiter beim Kunden festgestellt, dass der Fehler lediglich auf den fehlerhaften Einbau durch den Kunden zurück zu führen ist, trägt der Kunde die Servicegebühr. Werden bei einer Nachbesserung Teile ersetzt, gehen diese in das Eigentum der Firma Autofaszination über.
4. Keine Gewähr übernimmt die Autofaszination weiter für eine etwaig erforderliche Betriebserlaubnis oder Abnahme durch das Strassenverkehrsamt oder den vergleichbaren länderspezifischen Ämtern, bei Einbau der gelieferten Teile in ein Kraftfahrzeug.
5. Weiter wird Autofaszination von der Gewährleistungspflicht und Haftung ausgeschlossen, soweit Schäden nicht nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhaften Konstruktion oder mangelnder Ausführung seitens Autofaszination entstanden sind. Hierzu zählen beispielsweise solche Schäden, die bei dem Kunden oder einem Dritten durch unsachgemäße Behandlung, Einbau, Abnützung, ungewöhnliche äußere Einflüsse wie bei Feuchtigkeit, Wärme oder Kälte entstanden sind.
Autofaszination weist ausdrücklich darauf hin, dass Schäden infolge von Verschleiß durch überdurchschnittlich hohe Laufleistung (> 30.000 km/Jahr), auch innerhalb der Gewährleistungszeit keinen Sachmangel darstellen und damit von der Gewährleistung ausgeschlossen sind.
6. Die Ansprüche des Käufers aus einer Garantie oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels bleiben gesetzlich unberührt.
3. Haftung für Folgeschäden bzw. Produkthaftung, Fahrzeuggewährleistung, Fahrzeughaftpflicht
1. Die Firma Autofaszination haftet für weitere Schäden am Fahrzeug nur insoweit, als sie durch von Autofaszination gelieferte, fehlerhafte, das heißt nicht ordnungsgemäß funktionierende Teile verursacht werden.
2. Weiter haftet die Firma Autofaszination bei Einbau eines verkauften Gerätes nur für solche Schäden am Fahrzeug, die durch einen Defekt des Gerätes oder fehlerhaften Einbau durch die Firma Autofaszination verursacht werden.
3. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die von Autofaszination zur Optimierung eines Fahrzeugs angebotenen Produkte und die mit der Optimierung am Fahrzeug vorgenommenen Veränderungen an dem Motor, sowie dem Steuergerät zu einer Erhöhung der Leistung des bearbeiteten Fahrzeugmotors führen. Weiter nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass der Motor und ggf. auch andere Fahrzeugaggregate und -teile durch die Leistungssteigerung einer höheren mechanischen und thermischen Beanspruchung ausgesetzt sind. Diese physikalisch bedingten Umstände können zu einem höheren Verschleiss am gesamten Fahrzeug und dessen Teilen führen. Eine Haftung durch Autofaszination ist insoweit ausgeschlossen.
4. Eine Haftung für Folgeschäden kann weiter nur erfolgen, soweit der Schaden innerhalb von 14 Tagen nachdem der Schaden durch eine KFZ-Werkstatt erkannt wurde schriftlich gerügt wird. Für Endverbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Weiter ist dafür Sorge zu tragen, dass der Schaden durch den technischen Service von Autofaszination, auf unseren Wunsch im eigenen Haus oder beim Käufer, besichtigt und überprüft werden kann, dass das Produkt ausgebaut und an Autofaszination zurückgeschickt wurde. Weiter sind Autofaszination durch den Kunden folgende Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu stellen: Fahrzeugbrief / Fahrzeugschein, Servicehandbuch, Fahrzeug-Diagnoseauszug, Formular zur Gewährleistungsgarantie, Angaben zum Einbau, Angaben zum Schadenshergang, Angaben zur Schadensursache.
5. Der Kunde wird hiermit informiert, dass Änderungen und Umrüstungen von Fahrzeugen, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden müssen. Der Käufer muss das Fahrzeug, soweit für die Teile keine Betriebserlaubnis vorliegt, länderspezifisch bei dem jeweiligen technischen Überwachungsverein bzw. Amt vorführen. Die Verantwortung von umgebauten Fahrzeugen oder deren Teilen liegt beim Käufer. Irgendwelche Ansprüche an den Verkäufer wegen Nichtgenehmigung durch das Strassenverkehrsamt oder einem vergleichbaren ausländischen Amt sind ausgeschlossen, es sei denn der Verkäufer hat die Strassenverkehrszulässigkeit unter Beachtung der entsprechenden Auflagen ausdrücklich schriftlich zugesichert.
5. Weiter wird der Käufer darauf hingewiesen, dass der An- / Einbau von Fremdprodukten zum Verlust der Garantie bzw. Gewährleistungspflicht des Fahrzeugherstellers bzw. Autohauses führen kann.
6. Autofaszination weist weiter darauf hin, dass der An-/ Einbau von Fremdprodukten bei Kraftfahrzeugen eine Neutypisierung bzgl. KFZ Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung nach den versicherungsvertraglichen Bestimmungen erforderlich machen kann. Der Fahrzeughalter ist verpflichtet, für die Einhaltung des Versicherungsschutzes Sorge zu tragen. Die Autofaszination ist insoweit von jeder Haftung freigestellt.
7. Jede weitere Haftung von Autofaszination wird - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Ansprüche des Bestellers bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit von Autofaszination oder Hilfspersonen.
8. Der Kunde verpflichtet sich, bei einer Weiterveräußerung bzw. bei einem An-/ Einbau in ein fremdes Fahrzeug den Käufer bzw. Fahrzeughalter auf die vorstehend beschriebenen möglichen Konsequenzen hinzuweisen.